Kosten

Im Fokus unserer Beratung und Vertretung steht das Ziel, einen Mehrwert für Sie und Ihr Unternehmen zu schaffen. Dies vor Augen werden nicht nur die möglichen rechtlichen Schritte, sondern auch die damit zusammenhängenden Kosten im Vorfeld umfassend besprochen. Eine faire und transparente Abrechnung ist hier eine Selbstverständlichkeit.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Dienstleistungen auf Grundlage der Allgemeinen Auftragsbedingungen (ABB) erbracht werden. Diese basieren auf den vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ausgearbeiteten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte

ABRECHNUNGSVARIANTEN

Das Honorar unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Beispielhaft finden Sie hier die drei häufigsten Abrechnungsarten:

  1. Stundenweise Abrechnung: Im Vorfeld vereinbaren wir einen Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Diese Verrechnung kann mit einer Obergrenze („Cap“) kombiniert werden.
  2. Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen (RATG, AHK, NTG): Die Höhe des Honorars bestimmt sich hier grundsätzlich nach dem Streitwert. Diese Art der Abrechnung erfolgt z.B. gegenüber dem Gegner in einem Zivilprozess. Unterschieden wird insbesondere zwischen der Abrechnung nach Einzelleistungen und nach dem (pauschalierten) sogenannten „Einheitssatz“.
  3. Pauschalhonorar: Sofern der Arbeits- und Zeitaufwand im Vorfeld seriös abgeschätzt werden kann, bietet die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für beide Seiten den Vorteil der genauen Kalkulierbarkeit.